Voraussetzungen
- Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen.
- Sie haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.
Benötigte Unterlagen
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Art und Umfang Ihres Antrages werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte kann Sie entsprechend informieren. Im Rahmen der Beantragung über den Online-Dienst werden Sie ebenfalls entsprechend informiert
Zu Beachten
Dieser Eintrag wird aufgrund der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung mit Wirkung zum 01.01.2026 aktuell überarbeitet. Er kann teilweise nicht mehr gültige Informationen enthalten.
Gegebenenfalls benötigen Sie auch eine Erlaubnis oder Zustimmung einer anderen Behörde (zum Beispiel Denkmalschutzamt).
Fristen
Keine