Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Immobilie in einzelne, rechtlich voneinander getrennte Räumlichkeiten (zum Beispiel Wohneinheiten) aufteilen möchten, benötigen Sie eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie müssen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle, dass eine Räumlichkeit baulich hinreichend von anderen Räumen abgeschlossen ist. Die Bescheinigung ist erforderlich, um zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufzuteilen und dann verkaufen zu können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ebenfalls für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch notwendig.
Zu einer in sich abgeschlossenen Räumlichkeit können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören (zum Beispiel Abstellräume im Keller, Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks wie Terrassen und Gartenflächen).