Voraussetzungen
- Sie wollen eine bauliche Anlage errichten oder ändern.
- Sie haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.
Benötigte Unterlagen
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Art und Umfang Ihres Antrages werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren. Im Rahmen der Beantragung über den Online-Dienst werden Sie ebenfalls entsprechend informiert
Zu Beachten
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Einen Antrag einreichen darf dabei nur eine bauvorlageberichtigte Person (in der Regel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin).
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung können Sie zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem konzentriertem Verfahren wählen. Im vereinfachten Verfahren obliegt es Ihnen, die weiteren benötigten Genehmigungen anderer Behörden einzuholen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche des Bauordnungs- und Baunebenrechts eingehalten werden. Wenn Sie alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie das konzentrierte Verfahren wählen.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, können Sie diese frühzeitig mit einem Bauvorbescheid klären lassen. Dieser beantwortet jedoch nur Einzelfragen und ersetzt nicht die erforderliche Baugenehmigung.
Die Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist für Sie kostenpflichtig.
In Hamburg müssen seit dem 01.01.2024 alle Anträge in den folgenden Verfahren über den Online-Dienst „Bauantrag 2.0“ eingereicht werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich.
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Baugenehmigung im konzentrierten Verfahren
- Bauvorbescheid
- Zustimmungsverfahren
- Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
- Genehmigungsverfahren im Geltungsbereich städtebaulicher Erhaltungsverordnungen
Der vormals in Hamburg zur Verfügung gestellte Online-Dienst „Bauantrag“ ist nicht mehr nutzbar. Wenn Sie einen Antrag über diesen Online-Dienst eingereicht haben, können Sie sich über den Online-Dienst „Bauantrag - Laufende Antragsverfahren“ über den Stand der Bearbeitung informieren.
Fristen
Keine