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Anmeldung zur Eheschließung, mit ausländischer Beteiligung

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Beschreibung der Leistung

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung ausgestellt.

Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.

Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares.

 

Informationen

Voraussetzungen

Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein.

Benötigte Unterlagen

Fragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Standesamt persönlich - nicht telefonisch - nach, da die erforderlichen Unterlagen vom Einzelfall abhängig sind.

Gebühren

ab 108,50 EUR zzgl. Urkunden und evtl. weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 03.10.2024