Beschreibung der Leistung
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung ausgestellt.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares.