Beschreibung der Leistung
Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.
Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.
Der schriftliche, formlose Antrag muss Angaben über Art, Anzahl, Alter, Aussehen (mit Foto) und Geschlecht der Tiere beinhalten. Es müssen Nachweise über die Zuverlässigkeit sowie über ausreichende Kenntnis über Haltung und Pflege und eine dem Gefährdungspotential angemessene sichere sowie tierschutzgerechte Haltung und Unterbringung der Tiere vor- bzw. nachgewiesen und eine fachkundige Person für einen möglichen Verhinderungsfall schriftlich benannt und ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Sollten diese Nachweise nicht ausreichen, kann das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weitere Nachweise anfordern.
Die Gebühren werden nach allgemeinen Berechnungsmaßstäben gemäß § 6 der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz ermittelt (nach Zeitaufwand) . Ein fester Betrag kann nicht beziffert werden.
Suchwörter: Wildtiere gefährliche Tiere, Genehmigung Gefahrtiere Gefahrtiergesetz Skorpione Spinne giftige Insekten Echsen Riesenschlange Wolf, Wolfsmischlinge Wildhund Puma Großkatze Bären Affen, gefährliche Affen Terrarien Tiere Tierschutzrecht
Letzte Aktualisierung: 15.12.2025