Beschreibung der Leistung
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. Giftschlangen, Wölfe, Wolfsmischlinge und Wildhunde, Großkatzen und Pumas , Bären und verschiedene große Affenarten.
Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.