Beschreibung der Leistung
Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.