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Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)

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Beschreibung der Leistung

Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Anspruch haben Kinder, die oder deren Eltern Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)  und
  • eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden o der
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten

Benötigte Unterlagen

  • Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) wird in einem automatisierten Verfahren an die Leistungsberechtigten versandt

Zu Beachten

Diese Leistungen werden direkt in der Kita bzw. Schule beantragt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Schulausflügen muss die Schule die Kosten auf einem Kostenbestätigungsformular (siehe Link) bescheinigen. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts einzureichen. Alles andere erledigt das Bezirksamt mit der Schule.

Dauer

ca 12 Wochen

Gebühren

keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Sozialhilfe - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas

Letzte Aktualisierung: 03.10.2024