Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen oder Kitas beantragen für Bezieher von Grundsicherung

Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Beschreibung der Leistung

Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden.



Wenn in Ihrem Haushalt Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit Grundsicherungsbezug leben, können Sie eine Kostenerstattung für Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung beantragen. Auch die Kosten für mehrtägige Kita- oder Klassenfahrten können Sie erstattet bekommen.



Taschengeld oder Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie oder erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zur Lebensunterhalt, Sozialhilfe oder Grundsicherung).
  • Sie oder Ihr Kind besucht
    • eine allgemeinbildende Schule,
    • eine berufsbildende Schule,
    • einen Hort,
    • eine Vorschulklasse oder
    • eine Kindertagesstätte oder
    • wird von einer Tagespflegeperson betreut.
  • Ihr Kind erhält keine Ausbildungsvergütung.
  • Ihr Kind nimmt an einem Ausflug mit der Schule oder Kindertagesstätte teil.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular (siehe bei den Links)
  • Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung (Leistungsbestätigung).
    • Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug). Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.

Zu Beachten

Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie oder die Kita, die Tagespflegeperson oder die Schule (Einrichtung) füllen das Antragsformular aus.
  • Die Einrichtung bestätigt mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die anfallenden Kosten für den Ausflug.
  • Sie oder die Einrichtung reichen das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Die Kosten werden an das auf dem Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

Dauer



Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Sozialhilfe - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas

Letzte Aktualisierung: 04.03.2026