Beschreibung der Leistung
Dieser Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit diese Baubeginnanzeige online auszufüllen und automatisch an die im Formular genannten Stellen zu verschicken. Sie erhalten von diesen Stellen keine weitere Rückmeldung über den Eingang Ihrer Nachricht. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars wird Ihnen eine Speicherung des ausgefüllten PDF-Dokuments empfohlen.
Mit der Bauausführung, der Beseitigung baulicher Anlagen oder mit der Wiederaufnahme von Bauausführungen darf erst begonnen werden,
- wenn die Baubeginnanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegt - Paragraph 72a Absatz 1 Hamburgische Bauordnung HBauO.
- Die Bauherrin / der Bauherr ist nach Paragraph 54 Absatz 2 HBauO verpflichtet, vor Baubeginn den Namen der Bauleiterin oder des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
- Ein Wechsel einer dieser beiden Personen während der Bauausführung ist ebenfalls der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Es fallen keine Gebühren für die Nutzung dieses Dienstes an.
Aus Sicherheitsgründen wird die Nutzung dieses Dienstes nach 20 Minuten ohne registrierbare Aktivität ungültig. Die bis dahin eingegebenen Daten gehen verloren. Sie können das vermeiden, in dem Sie die auszufüllenden Karten wechseln.
HamburgService - Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn
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