Beschreibung der Leistung
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), angekündigt werden.
Die Vorankündigung ist immer dann erforderlich, wenn:
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage (Anzahl der Arbeiter mal Anzahl der Arbeitstage) überschreitet.