Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Nest oder Raupen des Eichenprozessionsspinners auf einem öffentlichen Grundstück entdecken, sollten Sie die zuständige Stelle informieren.
Wenn Sie ein Nest oder Raupen des Eichenprozessionsspinners auf einem öffentlichen Grundstück entdecken, sollten Sie die zuständige Stelle informieren.
Sie haben Eichenprozessionsspinner auf einem öffentlichen Grundstück festgestellt.
Keine
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners haben winzige Brennhaare. Diese Härchen sind giftig und können bei Berührung zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Wenn Ihre Haut damit in Kontakt kommt, kann das stark jucken. Es können rote Quaddeln oder Entzündungen entstehen. Auch Ihre Augen oder Atemwege können gereizt werden. Manchmal treten sogar Schwindel, Fieber oder Kreislaufprobleme auf. Die Beschwerden können 2 Tage bis 2 Wochen dauern.
Wenn Sie einen Befall auf Ihrem Grundstück feststellen, sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer dafür verantwortlich, die Raupen auf eigene Kosten von einer Fachfirma entfernen zu lassen.
Das Pflanzenschutzamt berät Sie dazu telefonisch unter der Telefonnummer 428 41 5220. Die Sprechzeiten sind
Montag 12:30 - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 -12:00 Uhr
Bis die Raupen entfernt sind, sollten Sie befallene Bereiche meiden.
Wenn Sie Kontakt mit den Brennhaaren hatten, gehen Sie möglichst schnell nach Hause. Ziehen Sie Ihre Kleidung aus und duschen Sie sich gründlich ab. Spülen Sie bei Augenkontakt die Augen mit klarem Wasser. Waschen Sie Ihre Kleidung bei 60 Grad. Wenn Sie starke Beschwerden haben, suchen Sie ärztliche Hilfe auf.
Keine
Die zuständige Stelle nimmt Ihre Meldung sofort entgegen.
Keine
Entfällt
Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHArahmen
Suchwörter: Eichenprozessionsspinner (EPS) Raupe, Eichenprozessionsspinner auf öffentlichem Grund
Letzte Aktualisierung: 08.12.2025