Eichenprozessionsspinner auf privatem Grund melden

Sie haben Eichenprozessionsspinner auf einem privaten Grundstückt entdeckt? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Beschreibung der Leistung

Wenn sich Bäume mit Eichenprozessionsspinnern auf einem privaten Grundstück befinden, muss sich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks darum kümmern, die Raupen zu entfernen. Da die Brennhaare der Raupen gesundheitsschädlich sind, sollte die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners von einer Fachfirmen übernommen werden.


Wenn Sie einen Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf einem privaten Grundstück feststellen, können Sie in Hamburg das zuständige Bezirksamt informieren. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Meldung zu machen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Eichenprozessionsspinner auf einem privaten Grundstück festgestellt.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners haben winzige Brennhaare. Diese Härchen sind giftig und können bei Berührung zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Wenn Ihre Haut damit in Kontakt kommt, kann das stark jucken. Es können rote Quaddeln oder Entzündungen entstehen. Auch Ihre Augen oder Atemwege können gereizt werden. Manchmal treten sogar Schwindel, Fieber oder Kreislaufprobleme auf. Die Beschwerden können 2 Tage bis 2 Wochen dauern.
Wenn Sie einen Befall auf Ihrem Grundstück feststellen, sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer dafür verantwortlich, die Raupen auf eigene Kosten von einer Fachfirma entfernen zu lassen.
Das Pflanzenschutzamt berät Sie dazu telefonisch unter der Telefonnummer 428 41 5220. Die Sprechzeiten sind
Montag 12:30 - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 -12:00 Uhr
Bis die Raupen entfernt sind, sollten Sie befallene Bereiche meiden.
Wenn Sie Kontakt mit den Brennhaaren hatten, gehen Sie möglichst schnell nach Hause. Ziehen Sie Ihre Kleidung aus und duschen Sie sich gründlich ab. Spülen Sie bei Augenkontakt die Augen mit klarem Wasser. Waschen Sie Ihre Kleidung bei 60 Grad. Wenn Sie starke Beschwerden haben, suchen Sie ärztliche Hilfe auf.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die zuständige Stelle über einen Befall auf privaten Grundstücken informieren

Dauer

Die zuständige Stelle nimmt Ihre Meldung sofort entgegen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHArahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Ort des Vorfalls mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Raupe, Eichenprozessionsspinner auf privatem Grund

Letzte Aktualisierung: 13.12.2025