Beschreibung der Leistung
Wenn sich Bäume mit Eichenprozessionsspinnern auf einem privaten Grundstück befinden, muss sich die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks darum kümmern, die Raupen zu entfernen. Da die Brennhaare der Raupen gesundheitsschädlich sind, sollte die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners von einer Fachfirmen übernommen werden.
Wenn Sie einen Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf einem privaten Grundstück feststellen, können Sie in Hamburg das zuständige Bezirksamt informieren. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Meldung zu machen.