Beschreibung der Leistung
Die Familie ist eine Beistands- oder Betreuungsgemeinschaft, zu der grundsätzlich der Ehegatte und die minderjährigen ledigen Kinder gehören. Der Familiennachzug dient dazu, diese familiäre Lebensgemeinschaft zu wahren beziehungsweise wiederherzustellen. Zum Zweck des Familiennachzugs wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis und später unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt dazu, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wie sie dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied gestattet ist. Im Familiennachzugsbereich wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eingeräumt.
Für den Nachzug zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern gelten die Vorschriften über den Ehegattennachzug zu Deutschen beziehungsweise Ausländern entsprechend. Es muss sich allerdings um eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes oder um eine nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaft handeln, die in ihrer Ausgestaltung der deutschen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht.