Hamburg.deHamburg ServiceAufenthalt zum Besuch eines Sprachkurses

Aufenthalt zum Besuch eines Sprachkurses

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Beschreibung der Leistung

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.

Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Intensivsprachkurs, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse).

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Nachweis über Intensivsprachkurs - Bescheinigung der Sprachschule, Vertrag
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte) - Jede gesetzliche Krankenversicherung. Bei Abschluss einer privaten KV ist die Anlage II (Bescheinigung über eine private KV für einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet bis zu 12 Monate) bei Antragstellung vorzulegen. 
  • Nachweis der  Sicherung des Lebensunterhaltes (Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 12.328,80 Euro / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank, ggfls. Nachweis einer Beschäftigung bis zu 20 Std/Wo).

Zu Beachten

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden.

Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Wochen) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.

Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. 

Gebühren

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024