Beschreibung der Leistung
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden.
Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Wochen) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
Suchwörter: eAT Aufenthaltserlaubnis, Sprachkurs Aufenthalt, Sprachenschule Aufenthalt, Sprachkurs Aufenthaltserlaubnis, Sprachenschule Aufenthalt, Deutschkurs
Letzte Aktualisierung: 06.12.2024