Beschreibung der Leistung
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium anschließt.
98 EUR
§ 16 Abs. 4 AufenthG
Suchwörter: eAT Aufenthalt nach Studium, Arbeitserlaubnis Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung
Letzte Aktualisierung: 13.10.2024