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Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

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Beschreibung der Leistung

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Studienabschluss
  • Ein in Deutschland erworbener Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister, etc.)
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium anschließt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
  • Arbeitsplatzangebot - nur falls ein Angebot schon vorhanden ist.
  • Formular Stellenbeschreibung - zusätzlich zum Arbeitsplatzangebot.
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte) oder eine private Krankenversicherung die der gesetzlichen mindestens im Leistungsumfang entspricht.
  • Studienabschluss - Abschlussurkunde, Zeugnis bzw. Bescheinigung Ihrer Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Verdienstbescheinigung, Gehaltsnachweise, Kontoauszug oder Ähnliches
  • Mietvertrag + Kontoauszug mit Angabe der aktuellen Miethöhe
  • Nachweise über Unternehmensgründung: der Nachweis entsprechender Bemühungen kann unter anderem dadurch erfolgen, dass Verhandlungen mit Banken zur Finanzierung einer Geschäftsidee, die Suche angemessener Geschäftsräume, etc., nachgewiesen werden

Gebühren

98 EUR

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 4 AufenthG

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: eAT Aufenthalt nach Studium, Arbeitserlaubnis Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung

Letzte Aktualisierung: 13.10.2024