Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Firmenprofil (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Businessplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Geschäftskonzept (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Kapitalbedarfsplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Finanzierungsplan
- Ertragsvorschau
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
- Berufserlaubnis, sofern sie für die Berufsausübung erforderlich ist (z.B. Anwaltszulassung)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Angemessene Altersvorsorge (nur wenn das 45. Lebensjahr bereits erreicht ist)
Zu Beachten
Für folgenden Personenkreis ist außer den bezirklichen Ausländerabteilungen auch das Hamburg Welcome Center (HWC) ansprechbar:
- Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Hochqualifizierte ab 66.000 EUR Bruttojahresgehalt
- Forscherinnen und Forscher
- Selbständige Erwerbstätige, Freiberufler/innen
Fristen
- Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.