Voraussetzungen
Eine Blaue Karte EU kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 43.800 EUR (3.650 EUR monatlich), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen kann, der für mindestens sechs Monate abgeschlossen wurde.
Ab dem 18.11.2023 können auch Berufsanfänger eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können. Als Berufsanfänger gilt derjenige, der den (letzten) Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben hat.
Außerdem dürfen auch IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie ein Gehalt in Hohe von 39.682,80 EUR (3.306,90 EUR monatlich) vorweisen können, als Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, als Softwareentwickler oder Systemadministratoren eingestellt werden und mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre in den o. g. Berufsgruppen vorweisen können.
Wird das Mindestjahreseinkommen von derzeit 43.800 EUR überschritten, findet weder eine Vorrangprüfung (Prüfung, ob deutsche oder bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für diese Beschäftigung zur Verfügung stehen) noch eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen statt.
Wird in den Mangelberufen, bei Berufsanfängern oder bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss nur die geringere Mindesteinkommensgrenze von derzeit 39.682,80 EUR/Jahr erreicht, ist (nur) eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen erforderlich. Bei IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss wird zusätzlich geprüft, ob die erforderlichen Berufserfahrungen von drei Jahren und dadurch erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die angestrebte Beschäftigung vorliegen und das Niveau eines Hochschulabschlusses haben.
Bei allen Berufen, ob Regel- oder Mangelberuf, Berufsanfänger oder IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss, muss die Beschäftigung der Qualifikation angemessen sein und der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorweisen.
In der Online-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gestartet werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, siehe www.anabin.kmk.org.
Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Hochschulzeugnis - ggf. zusammen mit Bewertung der ZAB
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Krankenversicherung
- Formular Stellenbeschreibung - Nur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Berufsausübungserlaubnis - nur wenn erforderlich
- Nachweis Hochschulabschluss (Urkunde)
- Für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss: Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren
Zu Beachten
Die Erteilung der Blauen Karte EU für eine Beschäftigung in Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure, Ingenieurswissenschaftler, Allgemeinärzte, Fachärzte sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie), für Berufsanfänger und für IT-Spezialisten ohne anerkannten Abschluss kann nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.