Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses Allgemeine Informationen des Hamburg Service

Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland Ihren Nationalpass verlieren, müssen Sie umgehend bestimmte Schritte unternehmen, um Ihren Aufenthaltsstatus zu sichern und die Erneuerung Ihrer Dokumente zu gewährleisten.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihren Nationalpass verlieren, ist es wichtig, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus zu vermeiden. Sie müssen den Verlust des Nationalpasses den zuständigen Stellen melden. Das ist notwendig, um einen neuen Nationalpass oder ein vorläufiges Dokument zu beantragen. So können Sie auch sicherstellen, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland weiterhin ordnungsgemäß geregelt ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Nationalpass verloren.
  • Sie erscheinen persönlich bei den zuständigen Stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Vorhandene Identifikationsdokumente, möglichst mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität)
  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Das Foto muss digital bereitgestellt werden. Sie müssen das Foto vor Ort erstellen lassen, ein Fotoautomat ist vorhanden..
  • bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei

Zu Beachten

Falls Sie Ihren ursprünglichen Nationalpass wiederfinden, informieren Sie umgehend die zuständigen Stellen.



Sie können diese Dienstleistung in Hamburg auch bei der Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Dienststelle. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden und die notwendigen Schritte zur Neu-Ausstellung einleiten.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Diebstahl oder Verlust Ihres Nationalpasses bei der Polizei und lassen eine Diebstahlsanzeige aufnehmen.
  • Sie informieren die zuständige Ausländerbehörde über den Verlust Ihres Nationalpasses. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere, die häufig von der Botschaft oder dem Konsulat verlangt wird. Auf Wunsch kann diese Bescheinigung auch mit Passbild ausgestellt werden.
  • Sie wenden sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes in Deutschland. Diese sind für die Ausstellung eines Ersatzpasses oder eines vorläufigen Reisedokuments zuständig.
  • Nachdem Sie Ihren neuen Pass erhalten haben, suchen Sie erneut die Ausländerbehörde auf, um einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Dauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen. Für die Ausstellung eines neuen Nationalpasses müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen. Genauere Informationen zur Bearbeitungszeit kann Ihnen Ihre Heimatbotschaft geben. 

Gebühren

Gebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung;

9,00 EUR für Minderjährige

18,00 EUR für Erwachsene

keine Gebühr für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

Rechtsbehelf

Neuerstellung: Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht

Meldung: kein Rechtsbehelf vorgesehen

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz  (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 13.04.2026