Niederlassungserlaubnis nach Voraufenthalt beantragen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie zunächst eine befristete Erlaubnis, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.



Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen.



Wann und bei welcher zuständigen Stelle Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, ist abhängig davon, welcher Grund Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind seit mehreren Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Wie viele Jahre es tatsächlich sein müssen, ist abhängig von der Rechtsgrundlage Ihres Aufenthaltstitels. Beispiele für die häufigsten Fälle sind: Sie sind seit mindestens
  • 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als familienangehörige Person eines oder einer Deutschen
  • 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
  • 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
  • 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als familienangehörige Person einer Ausländerin oder eines Ausländers
  • 7 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
  • Sie können belegen, dass Sie sich während dieser Zeit in Deutschland aufgehalten haben.
  • Sie haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren.
  • Sie haben mindestens 60 Monate (oder für die Dauer des geforderten Aufenthalts) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen Sie
  • Sie haben die Erlaubnis für eine dauernde Berufsausübung.
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertragsverlängerung
  • aktuelle Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin
  • letzte 12 Gehaltsabrechnungen
  • aktueller Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag aus dem sich auch die aktuelle Miethöhe ergibt
  • Gegebenenfalls zusätzlich: Zertifikat „Leben in Deutschland“ sowie ein Sprachzertifikat

Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Zu Beachten

Die zuständige Stelle prüft, welche Niederlassungserlaubnis für Sie in Frage kommt. Beantragen Sie nur eine Niederlassungserlaubnis.

Fristen



Stellen Sie den Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.



Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer



Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Niederlassungserlaubnis: 113,00 EUR

biometrisches Passfoto: 6,00 Euro

Rechtsbehelf



Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

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Letzte Aktualisierung: 06.02.2026