Sozialbehörde

Ebola Allgemeine Informationen

Hier erhalten Sie Informationen zur Infektionskrankheit Ebola.

Beschreibung der Leistung

Ebola ist eine seltene und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Sie gehört zu den sogenannten viral hämorrhagischen Fiebererkrankungen (VHF) und wird durch das Ebolavirus (EV) verursacht. Ebola unterliegt der Meldepflicht.

Sie können sich mit Ebola anstecken, wenn Sie ungeschützten und direkten Kontakt hatten mit

  • Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl, Erbrochenes) von Personen, die an Ebola erkrankt oder verstorben sind,
  • Gegenständen, die mit infektiösen Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind,
  • infizierten Tieren oder Tierprodukten.


Wenn Sie in einem Labor oder im medizinischen Bereich mit Ebola-Patientinnen und -Patienten arbeiten – oder wenn Sie eine erkrankte Person aus Ihrem familiären Umfeld selbst pflegen, besteht ein großes Ansteckungsrisiko für Sie, wenn Sie keine Schutzmaßnahmen treffen. Halten Sie sich bei Pflege-, Behandlungs- und Bestattungstätigkeiten daher dringend an die empfohlenen Hygiene- und Isolationsmaßnahmen.

Bei einer Reise in ein von Ebola betroffenes Gebiet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ebola-Infektion sehr gering, wenn Sie keinen Kontakt mit einer an Ebola erkrankten oder verstorbenen Person hatten.

Bevor Symptome auftreten, sind mit dem Ebolavirus infizierte Menschen nicht ansteckend. Einige Tage nach Abklingen der Symptome gelten Patientinnen und Patienten als nicht mehr ansteckend. Nur die Übertragung durch Sperma beim Geschlechtsverkehr ist noch mehrere Wochen lang möglich.

Eine Übertragung durch die Luft konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Die Inkubationszeit beträgt mindestens 2, meist jedoch 8 bis 10 Tage. Wenn 21 Tage nach einer potenziellen Infektion keine Symptome aufgetreten sind, können Sie davon ausgehen, dass nicht mehr mit einer Erkrankung zu rechnen ist.

Die Frühsymptome ähneln einer Grippe: Fieber, Kopfschmerz, Schmerzen des Bewegungsapparats, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Später können weitere Symptome hinzukommen: innere und äußere Blutungen, Ausschlag, Rötung der Bindehaut, Halsschmerzen, Brustschmerzen, Schluckbeschwerden und Atemnot.

Es gibt keinen zugelassenen Impfstoff und keine spezifische Therapie. Es werden nur die Symptome behandelt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Infektion ist, dass Sie direkten und ungeschützen Kontakt mit infiziertem Material hatten.

Benötigte Unterlagen

Welche Angaben sollten von möglicherweise betroffenen Personen erhoben werden?

  • Name und Alter des Patienten
  • Genaue Angaben über Beschwerden/Symptome und deren Beginn und Schwere
  • Angabe von Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme, zum Beispiel Impfungen und Malariaprophylaxe (schließt eine Malaria nicht grundsätzlich aus), Impfungen.
  • Genauer Zeitraum des Aufenthaltes in einem Endemiegebiet
  • Art und Ort der Unterkunft
  • Genaue Angabe der Reiseroute
  • Aufenthalt in Höhlen
  • Berufliche Tätigkeiten in Laboren
  • Weitere Angaben zum Aufenthalt, zum Beispiel Tourismus, Besuch bei Verwandten, berufliche Tätigkeit im Endemiegebiet
  • Kontakt zu Wildtieren, Verzehr von Wildtierfleisch
  • Erkrankte Personen im Umfeld, Beerdigungen

Zu Beachten

Kontaktdaten spezialisierter Zentren finden Sie in der Rubrik „Links“ oder auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI), der Stakob Behandlungszentren, des Auswärtigen Amtes und dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).



Eine individuelle Beratung können Sie bei spezialisierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Tropeninstituten und teilweise Gesundheitsämtern erhalten.



Das Risiko, dass Reisende die Krankheit nach Deutschland oder Europa mitbringen, ist gering, es ist aber nicht auszuschließen. Eine Gefährdung der Bevölkerung besteht jedoch nicht, weil Deutschland auf die Behandlung von Personen, die an Ebolafieber erkrankt sind, gründlich vorbereitet ist.



Auch Flugpersonal ist über den korrekten Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen informiert. Bei Ebola-Verdacht während eines Fluges muss der Pilot zum Beispiel den Landeflughafen informieren, der die reisende Person dann isoliert und von einem Arzt oder einer Ärztin befragen lässt. Kontaktpersonen wie Sitznachbarn werden registriert und 21 Tage auf Symptome überwacht.

Fristen

Ein Ebola-Fall muss sofort gemeldet werden

Verfahrensablauf

  • Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Panik, wenn Sie den Verdacht haben, sich mit Ebola infiziert zu haben.
  • Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt auf und informieren Sie über Ihre Symptome, Reiseorte, Reisedauer und mögliche Kontakte zu erkrankten oder verstorbenen Personen.
  • Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause oder in der Arztpraxis in Isolation und vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen.
  • Vermeiden Sie den Transport mit Rettungsdiensten oder in Krankenhäuser, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen zu minimieren.
  • Der Arzt oder die Ärztin wird Sie untersuchen und das Gesundheitsamt informieren, wenn ein Verdacht auf Ebola besteht.
  • Bei Verdacht auf Ebola wird Ihre Ärztin oder Arzt die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Zentrum empfehlen. Oft kann der Verdacht schon in einem Telefonat abgeklärt werden.
  • Falls notwendig, wird entschieden, ob Ihre Verlegung in ein spezialisiertes Behandlungszentrum erforderlich ist.
  • Bei bestätigtem Verdacht erfolgt Ihre Verlegung in ein spezialisiertes Zentrum unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
  • Während des gesamten Prozesses werden strenge Hygiene- und Isolationsmaßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Dauer

In der Regel werden umgehend nach einer Ebola-Meldung erste Maßnahmen eingeleitet. Die weitere Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__4.html

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Suchwörter: Ebola, Information

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026