Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein Gewerbetreibender gegen ein Gesetz verstößt, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Beschwerde einreichen.
Beschweren können Sie sich beispielsweise über Gewerbetreibende,
- die ihren Gewerbebetrieb nicht angemeldet haben,
- die Leistungen ohne gewerberechtliche Erlaubnis anbieten (zum Beispiel Maklererlaubnis nach § 34 c GewO),
- die gegen Gesetze (zum Beispiel Jugendschutzgesetz oder Arbeitsschutzgesetz) verstoßen,
- die gegen das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz verstoßen oder