Beschreibung der Leistung
Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis. Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.
Dafür müssen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landesbetrieb Verkehr beantragen. Diese bescheinigt, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind beziehungsweise, dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde. Anschließend kann der Hersteller oder der amtlich anerkannte Sachverständige die Ersatzbetriebserlaubnis ausstellen.