Einzelbetriebserlaubnis nach Verlust ersetzen

Wenn die Einzelbetriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie beim Hersteller eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Dafür wiederum benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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Beschreibung der Leistung

Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis. Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.

Dafür müssen Sie zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landesbetrieb Verkehr beantragen. Diese bescheinigt, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind beziehungsweise, dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde. Anschließend kann der Hersteller oder der amtlich anerkannte Sachverständige die Ersatzbetriebserlaubnis ausstellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Standort des Fahrzeuges ist Hamburg. Wurde das Fahrzeug außerhalb Hamburgs erworben, dann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • schriftliche, formlose Verlusterklärung
  • bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei

Zu Beachten

Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bauratgutachten) erforderlich. Mit diesem Gutachten erteilt Ihnen der Landesbetrieb Verkehr die Betriebserlaubnis.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Danach buchen Sie "Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser können Sie sich nun das Ersatzdokument vom Hersteller oder amtlich anerkannten Sachverständigen ausstellen lassen.

Dauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren betragen 10,20 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__5.html

§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.ht ml

§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html

§ 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__13.html

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Suchwörter: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erhalt einer Ersatzbetriebserlaubnis Ersatzbetriebserlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Letzte Aktualisierung: 06.02.2026