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Kfz, Verkauf

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Beschreibung der Leistung

Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, so ist die Veräußerung dem Landesbetrieb Verkehr anzuzeigen. Diese Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.

  

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug ist noch in Hamburg zugelassen.

Benötigte Unterlagen

Die Veräußerungsanzeige beinhaltet folgende Daten:

  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Verkäufers
  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Bestätigung des Erwerbers mit Unterschrift, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder erhalten hat

Zu Beachten

Die Veräußerungsanzeige muss die vollständigen Daten der Erwerbers (Name und Anschrift) sowie des Fahrzeuges (Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummer) enthalten.

Die Entlastung aus der Kfz-Steuer erfolgt erst dann, wenn das Fahrzeug um- oder abgemeldet wurde.

Die Veräußerungsanzeige muss schriftlich erfolgen.
Die Übermittlung kann per Post, Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail erfolgen. Alternativ können Sie die Anzeige auch persönlich an einem der LBV-Standorte abgeben (ohne Termin).
Die Veräußerungsanzeige können Sie auf den folgenden Wegen übermitteln:

  • Post: Landesbetrieb Verkehr, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
  • E-Mail: info@lbv.hamburg.de
  • Fax: 040 4279-28248
  • persönlich: vor Ort an allen LBV-Standorten

Fahrzeugverkauf ins Ausland
Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland empfiehlt es sich, dass Fahrzeug vorher außer Betrieb zu setzen, da die Rückmeldung aus dem Ausland nicht immer zuverlässig sicher gestellt ist.

Fristen

unverzüglich

Verfahrensablauf

Übermitteln Sie die Veräußerungsanzeige mit allen notwendigen Daten auf einem Übermittlungsweg Ihrer Wahl an den LBV.

Rechtsgrundlage

§ 13 Fahrzeugzulassungsverordnung

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024