Beschreibung der Leistung
Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, so ist die Veräußerung dem Landesbetrieb Verkehr anzuzeigen. Diese Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, so ist die Veräußerung dem Landesbetrieb Verkehr anzuzeigen. Diese Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Das Fahrzeug ist noch in Hamburg zugelassen.
Die Veräußerungsanzeige beinhaltet folgende Daten:
Die Veräußerungsanzeige muss die vollständigen Daten der Erwerbers (Name und Anschrift) sowie des Fahrzeuges (Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungsnummer) enthalten.
Die Entlastung aus der Kfz-Steuer erfolgt erst dann, wenn das Fahrzeug um- oder abgemeldet wurde.
Die Veräußerungsanzeige muss schriftlich erfolgen.
Die Übermittlung kann per Post, Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail erfolgen. Alternativ können Sie die Anzeige auch persönlich an einem der LBV-Standorte abgeben (ohne Termin).
Die Veräußerungsanzeige können Sie auf den folgenden Wegen übermitteln:
Fahrzeugverkauf ins Ausland
Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland empfiehlt es sich, dass Fahrzeug vorher außer Betrieb zu setzen, da die Rückmeldung aus dem Ausland nicht immer zuverlässig sicher gestellt ist.
unverzüglich
Übermitteln Sie die Veräußerungsanzeige mit allen notwendigen Daten auf einem Übermittlungsweg Ihrer Wahl an den LBV.
§ 13 Fahrzeugzulassungsverordnung
Suchwörter: Umzug Kfz verschenken Autoverkauf Auto verschenken Schenkung, Auto Kfz Ummeldung mit Halterwechsel Veräußerungsanzeige, Kfz Verkauf Fahrzeugverkauf Verkaufsanzeige, LBV Unbedenklichkeit, Kfz - Verkauf gestohlenes Fahrzeug Kfz gestohlen?
Letzte Aktualisierung: 07.10.2024