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Führerschein, B96 Schein

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Beschreibung der Leistung

Führerscheininhaber der Klasse B (PKW) wollen einen Anhänger mit sich führen, der eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.

Die Gesamtmasse des Gespanns (PKW und Anhänger) bewegt sich zwischen zulässiger Gesamtmasse von 3.500 kg bis 4.250 kg.

Im Führerschein muss die Schlüsselnummer 96 eingetragen sein, wenn so ein Anhänger mitgeführt werden soll.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Führerschein der Klasse B
  • Schulung durch eine Fahrschule (Fahrerschulung)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Der melderechtliche Hauptwohnsitz ist Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein
  • 1 biometrietaugliches Passfoto 35 X 45 mm (ohne Kopfbedeckung)
  • Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule gemäß Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  •  Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
  • Terminbestätigung

Zu Beachten

Die Abgrenzung zur Klasse BE ergibt sich dadurch, dass mit der Klasse BE Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden dürfen. Bei der Klasse BE ist zudem eine praktische Prüfung erforderlich.

Terminbuchung

  1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
  2. Wählen Sie die Dienstleistungsgruppe: Führerschein
  3. Wählen Sie die Dienstleistung: Änderung von Führerscheindaten
  4. Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
    Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
  5. Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
  6. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.

Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Dauer

Spätestens nach 4 Wochen kann der Führerschein beim LBV abgeholt werden. Wenn der Führerschein nach Hause geschickt werden soll, so muss der bisherige Führerschein entwertet werden. Mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Gebühr 19,20 EUR) darf für einen befristeten Zeitraum mit dem entwerteten Führerschein weitergefahren werden. Der Zusatzaufwand für die Versendung beträgt 2,60 EUR.

Gebühren

Die Gebühren betragen für die Eintragung der Schlüsselnummer 28,60 EUR. Dazu kommen noch die Gebühren für den neuen Führerschein von 32,50 EUR.

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024