Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie haben das vorgeschriebene Mindestalter erreicht (der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden):
- Klasse AM: 15 Jahre.
- Klasse A1: 16 Jahre.
- Klasse A2: 18 Jahre.
- Klasse A: 24 Jahre für Krafträder bei der erstmaligen Fahrausbildung für Krafträder, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 mm) - nicht älter als 1 Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung
Zu Beachten
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A1 sind, können Sie die Klasse A2 ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erwerben. Sie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A2 sind, können Sie die Klasse A ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erwerben. Sie müssen nur die praktische Prüfung ablegen.
Fristen
Sie können Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters einreichen.