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Führerschein, Fahrerlaubnis für Krafträder der Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Wenn Sie ein Motorrad im Straßenverkehr fahren wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis und müssen diese mit einem Führerschein nachweisen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Motorräder fahren möchten, benötigen Sie hierfür eine Fahrerlaubnis (Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A).

  • Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren.
  • Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
  • Mit der Führerscheinklasse A2 (auch A80) dürfen Sie Krafträder mit bis zu 35 kW Leistung fahren.
  • Mit der Führerscheinklasse A dürfen Sie alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Für die Beantragung des Motorradführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben das vorgeschriebene Mindestalter erreicht (der Antrag kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden):
    Klasse AM: 15 Jahre.
    Klasse A1: 16 Jahre.
    Klasse A2: 18 Jahre.
    Klasse A: 24 Jahre für Krafträder bei der erstmaligen Fahrausbildung für Krafträder,
    21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passfoto (35x45 mm)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A1 sind, kann die Klasse A2 ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erworben werden. Es muss nur die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wenn Sie bereits 2 Jahre in Besitz der Führerscheinklasse A2 sind, kann die Klasse A ohne das Ablegen einer theoretischen Prüfung erworben werden. Es muss nur die praktische Prüfung abgelegt werden.

Fristen

Sie können Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters einreichen. 

Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
  • In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
  • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt parallel zu Ihrer Fahrschulausbildung.

Gebühren

43,40 EUR.

Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html

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Suchwörter: Motorradführerschein beantragen Klasse 1, 1a, 1b, alte Motorradklassen Motoradführerschein

Letzte Aktualisierung: 22.03.2025