Beschreibung der Leistung
Wenn sich Ihr Name verändert hat, sollte auch Ihr Führerschein angepasst werden. Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, zum Beispiel weil Sie Sehhilfe nicht mehr benötigen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.