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Hauptzollamt Hamburg

Kfz-Steuer Hamburg - Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen

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Beschreibung der Leistung

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor.

Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Steuerbefreiung
H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

Steuerermäßigung um 50 Prozent
G = Gehbehinderung
Gl = Gehörlosigkeit
ohne Merkzeichen, aber mit orangefarbenem Flächenaufdruck

Die Steuerermäßigung um 50 Prozent ist zusätzlich davon abhängig, dass die schwerbehinderte Person auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet hat (keine Wertmarke im Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis).

Benötigte Unterlagen

Die Information über die erforderlichen Unterlagen findet man auf www.zoll.de.

Zu Beachten

Antragsformulare und weitere Informationen siehe Link

Die Steuervergünstigung steht nur der schwerbehinderten Person selbst und nur für ein Kraftfahrzeug zu.

Den Wegfall der Voraussetzungen für die Steuervergünstigung hat die bzw. der Steuerpflichtige unverzüglich dem für ihn zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzuzeigen.

Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen.

Gebühren

Die Information über anfallende Gebühren im Zusammenhang mit der KFZ Anmeldung erhält man bei der Zulassungsbehörde (LBV).

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 20.06.2025