Voraussetzungen
Ihnen wird ärztlich bestätigt, dass das Tragen eines Sicherheitsgurtes oder eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Gilt nur für die Befreiung vom der Gurtanlegepflicht: Sie sind kleiner als 150 cm.
Benötigte Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ärztliche Bescheinigung, dass die antragstellende Person aufgrund der gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt oder Helm nicht anlegen kann
Zu Beachten
Die Ausnahmegenehmigung kann durch die Behörde widerrufen werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen ändern oder andere Verkehrsmittel genutzt werden können.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt.
Eine Befreiung ohne Zeitbegrenzung ist möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin schriftlich bestätigt, dass sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft nicht verbessern wird.