Beschreibung der Leistung
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt.
Die Gebühr beträgt 17,30 Euro.
§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Suchwörter: Gurtpflicht, Ausnahme Gurtanlegepflicht Sondergenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht Anschnallen Gurt, Befreiung
Letzte Aktualisierung: 07.10.2024