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Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht

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Beschreibung der Leistung

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
  • ärztliche Bescheinigung, in der der Arzt bescheinigt, dass der Antragsteller aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt nicht anlegen darf und befreit werden muss
  • Vorlage des Personalausweises

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 17,30 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024