Voraussetzungen
- Sie besitzen ein Fahrzeug, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist.
- Ihr Fahrzeug soll in beschränktem Maß und aus einem bestimmten Grund auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Benötigte Unterlagen
- formloser unterschriebener Antrag mit ausführlicher Begründung, warum und in welcher Form das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum genutzt werden soll
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kartenmaterial (Fahrtskizze) auf dem die Strecke zu sehen ist, die Sie mit dem Fahrzeug befahren möchten
Zu Beachten
Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Diese wird durch den Landesbetrieb Verkehr eingeholt.
Sie dürfen das Fahrzeug nur für den Zweck einsetzen, der in der Ausnahmegenehmigung festgelegt ist.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.