Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss in Hamburg zugelassen oder registriert sein.
Für auswärtige Fahrzeuge werden nur Ersatzdokumente im Rahmen einer Umschreibung nach Hamburg ausgefertigt. Der Halter benötigt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- bei juristischen Personen der Nachweis der Handlungsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug bei Vereinen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Gültige Prüfbescheinigung über Hauptuntersuchung (HU),
- eine Überlassungserklärung des ehemaligen Halters (Verkäufer), die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer (Käufer) übergeben wurde
- Ist jedoch keine Zulassungsbescheinigung (bestehend aus Teil I und Teil II) ausgefertigt worden, so ist der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Antragstellung in Vollmacht
- Nur möglich wenn der Halter (Geschäftsführer des Unternehmens bei Firmenfahrzeugen) vorab eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgegeben hat und der Bevollmächtige diese vorlegen kann
- Vollmacht im Original mit lesbarer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Terminbuchung
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung
Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder
Verlust von Fahrzeugpapieren.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.