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Hunderegister, Auszug

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Informationen

Voraussetzungen

Für die Gehorsamsprüfung (§ 4 HundeG) und den Wesenstest (§ 5 HundeG) benötigt der Hundehalter einen Auszug aus dem Hunderegister.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung) 

Zu Beachten

Einen Auszug aus dem Hunderegister erhält der Hundehalter wenn der Hund in einem Kundenzentrum oder einer Dienststelle des zuständigen Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet wird. Wird der Hund online angemeldet, kann der Auszug nach erfolgreicher Anmeldung sofort ausgedruckt werden.

Den Auszug aus dem Hunderegister können Sie außerhalb eines Anmeldeverfahrens persönlich, postalisch oder via E-Mail beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anfordern. Der Auszug wird dem Halter dann ausgehändigt bzw. zugeschickt; vorzugsweise elektronisch als pdf Dokument via E-Mail.

Für Fragen zum Thema Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Behördenfinder: Hundesteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Steuernummer

 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca.10 min.

Gebühren

Eine Gebühr wird nicht erhoben.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden

(Hundegesetz - HundeG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Auszug aus dem Hunderegister

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024