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Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Für die Gehorsamsprüfung (§ 4 HundeG) und den Wesenstest (§ 5 HundeG) benötigt der Hundehalter einen Auszug aus dem Hunderegister.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)
Zu Beachten
Einen Auszug aus dem Hunderegister erhält der Hundehalter wenn der Hund in einem Kundenzentrum oder einer Dienststelle des zuständigen Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet wird. Wird der Hund online angemeldet, kann der Auszug nach erfolgreicher Anmeldung sofort ausgedruckt werden.
Den Auszug aus dem Hunderegister können Sie außerhalb eines Anmeldeverfahrens persönlich, postalisch oder via E-Mail beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anfordern. Der Auszug wird dem Halter dann ausgehändigt bzw. zugeschickt; vorzugsweise elektronisch als pdf Dokument via E-Mail.
Für Fragen zum Thema Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Behördenfinder: Hundesteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Steuernummer
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca.10 min.
Gebühren
Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden
(Hundegesetz - HundeG)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Auszug aus dem Hunderegister
Letzte Aktualisierung: 12.10.2024