Früherkennungsuntersuchungen für Kinder U6/U7, Beratung

Sie können für Ihr Kind Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Dabei werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgerechte Entwicklung ärztlich untersucht, sodass mögliche Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Beschreibung der Leistung

Kindervorsorgeuntersuchungen helfen dabei, die gesunde Entwicklung eines Kindes zu unterstützen. So können Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von allen gesetzlichen sowie den meisten privaten Krankenkassen übernommen, wenn sie in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die Sie in ihrer Kinderarztpraxis in Anspruch nehmen können.



Um Sorgeberechtigte an die Durchführung der U6- und U7-Untersuchungen zu erinnern, werden sie vor Beginn des Untersuchungszeitraumes schriftlich durch die Sozialbehörde benachrichtigt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • U6 10.-12. Lebensmonat
  • U7 21.-24. Lebensmonat

Benötigte Unterlagen

  • gelbes Untersuchungsheft
  • elektronische Gesundheitskarte
  • Impfausweis

Zu Beachten

Seit dem 01.08.2025 bis voraussichtlich 01.02.2027 erhalten Eltern/Sorgeberechtigte lediglich ein Einladungsschreiben, das keine Antwortkarte enthält (Verfahren bis zum 31. Juli 2026). Das gelbe Untersuchungsheft ist aus Dokumentationsgründen zur Untersuchung mitzuführen und vorzulegen.

Fristen


  • U6: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 12. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 9. bis zum 14. Lebensmonat

  • U7: Rückmeldung über die Antwortkarte bis zum 24. Lebensmonat; möglicher Untersuchungszeitraum: 20. bis zum 27. Lebensmonat (siehe auch "Aktueller Hinweis")

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich für eine Terminvereinbarung an Ihre Kinderarztpraxis
  • Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich für weitere Informationen an das Gesundheitsamt.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine. Die Kosten für die Untersuchungen beim Kinder- bzw. Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html



Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GesDGHAV8IVZ

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie die Meldeadresse des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 11.08.2026