Beschreibung der Leistung
Eltern werden angeschrieben, um diese an die Durchführung der Untersuchung U6 und U7 zu erinnern. Bei Fragen hierzu bietet das Gesundheitsamt ein Beratungsgespräch, auch als Hausbesuch, an.
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Kinder im 10. bis 12. Lebensmonat (U6) sowie im 21. bis 24. Lebensmonat (U7)
Ab dem 01.08.2025 bis voraussichtlich 31.12.2026 erhalten Eltern/Sorgeberechtigte lediglich ein Einladungsschreiben, das keine Antwortkarte enthält. Das gelbe Untersuchungsheft ist aus Dokumentationsgründen zur Untersuchung mitzuführen und vorzulegen.
Siehe Schreiben der zentralen Stelle.
Keine Bearbeitungsdauer
Keine. Die Kosten für die Untersuchungen beim Kinder- bzw. Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
Keine
§ 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html
Suchwörter: U6, bezirkliche Gesundheitsämter U7, bezirkliche Gesundheitsämter Früherkennungsuntersuchung, bezirkliche Gesundheitsämter Kinderuntersuchungen U-Untersuchungen Kindervorsorgeuntersuchungen
Letzte Aktualisierung: 09.11.2025