Beschreibung der Leistung
Eltern werden angeschrieben, um diese an die Durchführung der Untersuchung U6 und U7 zu erinnern. Bei Fragen hierzu bietet das Gesundheitsamt ein Beratungsgespräch, auch als Hausbesuch, an.
Kinder im 10. bis 12. Lebensmonat (U6) sowie im 21. bis 24. Lebensmonat (U7)
Antwortkarte
Nachdem die Vorsorgeuntersuchung U6 bzw. U7 in einer Arztpraxis durchgeführt wurde, wird die Teilnahme des Kindes auf der Karte durch einen Praxisstempel bestätigt. Die Arztpraxis wird die Karte dann an eine Zentrale Stelle zurückschicken.
Antwortkarte wurde nicht versendet
Wenn der Zentralen Stelle keine Informationen über die Teilnahme vorliegen, informiert sie das Gesundheitsamt des zuständigen Bezirksamtes. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin schriftlich Kontakt mit der Familie auf, um über den Sinn der Untersuchungen aufzuklären, und hierzu zu informieren. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes weisen bei Bedarf auf konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für Familien im Stadtteil hin und bieten den Familien hierzu auch einen Hausbesuch an.
Siehe Schreiben der zentralen Stelle.
Keine Bearbeitungsdauer
Keine. Die Kosten für die Untersuchungen beim Kinder- bzw. Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
§ 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Hamburgische Gesundheitsdienstgesetz und Meldedatenübermittlungsverordnung vom 22. April 2014
Suchwörter: U6, bezirkliche Gesundheitsämter U7, bezirkliche Gesundheitsämter Früherkennungsuntersuchung, bezirkliche Gesundheitsämter Kinderuntersuchungen U-Untersuchungen Kindervorsorgeuntersuchungen
Letzte Aktualisierung: 19.07.2025