Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben

Flüchtlingsunterbringung Gebäude oder Fläche bereitstellen

Sie möchten ein Gebäude oder ein Grundstück für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen oder haben Kenntnis von einem Gebäude oder einem Grundstück, das dafür zur Verfügung stehen könnte? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Beschreibung der Leistung

Sie können als Privatperson oder Unternehmen Ihre Gebäude oder Grundstücke freiwillig zur Verfügung stellen, damit dort Flüchtlinge vorübergehend oder dauerhaft wohnen können. Dabei kann es sich beispielsweise um die Vermietung eines bestehenden Gebäudes oder die Bereitstellung eines Grundstücks für den Bau von Unterkünften handeln. Ihr Angebot hilft dabei, den Bedarf an Wohnraum für geflüchtete Menschen zu decken und ihre Integration zu erleichtern.


Melden Sie sich auch gern, wenn Sie Kenntnis von einem Gebäude oder einem Grundstück haben, das dafür zur Verfügung stehen könnte, auch wenn es nicht in Ihrem Eigentum ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die zuständige Stelle informiert Sie rechtzeitig, sobald Unterlagen benötigt werden.

Zu Beachten

Wenn Sie eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Zimmer anbieten möchten, wenden sich bitte an das Funktionspostfach vermietendegesucht@soziales.hamburg.de.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Interesse an der Bereitstellung von Immobilien per Email bei der zuständigen Stelle. Dabei beschreiben Sie Ihr Angebot möglichst genau und nennen auch den Zeitraum der Bereitstellung sowie Ihre Adresse und Telefonnummer. Schicken Sie auch gerne vorhandene Grundrisse oder Lagepläne mit.
    • Sie können auch melden, wenn Sie Kenntnis über eine möglicherweise passende Immobilie haben. Wenn die Immobilie nicht in Ihrem Eigentum ist, teilen Sie dies bitte mit.
  • Die zuständige Stelle prüft die Eignung Ihres Angebots, gegebenenfalls erfolgt eine Besichtigung.
  • Die zuständige Stelle entscheidet, ob Ihr Angebot geeignet ist. Ist dies der Fall, schließt sie einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen ab.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 07.02.2026