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Wohnung abmelden

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Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnng in Deutschland beziehen oder länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden.

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie von der Person abgemeldet werden, aus deren Wohnung Sie ausziehen.
Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich ohne Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten abmelden.

Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung über Ihre Wohnungsabmeldung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus und haben keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland oder
  • Sie geben eine Nebenwohnung ersatzlos auf oder
  • Sie halten sich länger als 1 Jahr im Ausland auf.

Benötigte Unterlagen

Legen Sie folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich persönlich vor Ort abmelden:

  • gültige Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren

Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Pass sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass im Original vorlegen.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein, wenn Sie sich schriftlich abmelden:

  • Abmeldeformular
  • Kopie der gültigen Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren

Zu Beachten

Als Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber können Sie Personen, die nicht mehr in Ihrer Wohnung leben von der zuständigen Stelle von Amts wegen abmelden lassen. Die zuständige Stelle prüft vor der Abmeldung die tatsächlichen Wohnverhältnisse.

Wenn Sie Ihre Hamburger Nebenwohnung abmelden, müssen Sie diese auch von der Zweitwohnungsteuer abmelden.

Die amtliche Meldebestätigung enthält folgende Angaben:

  • Familienname, Vornamen, gegebenenfalls Künstlername oder Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Datum der Anmeldung oder Abmeldung
  • Hinweis, ob es sich um eine alleinige Wohnung, eine Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt

Fristen


  • Sie können Ihre Wohnung frühestens 7 Tage vor Ihrem Auszug abmelden.

  • Sie müssen Ihre Wohnung spätestens 2 Wochen nach Ihrem Auszug abmelden.

Verfahrensablauf

Sie können sich persönlich abmelden:

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. 
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz ab.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Sie können sich schriftlich abmelden:

  • Sie füllen das Abmeldeformular aus und unterschreiben es.
  • Sie senden das Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises an die zuständige Stelle.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister abgemeldet.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Dauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 5 Minuten.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024