Voraussetzungen
- Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus und haben keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland oder
- Sie geben eine Nebenwohnung ersatzlos auf oder
- Sie halten sich länger als 1 Jahr im Ausland auf.
Benötigte Unterlagen
Legen Sie folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich persönlich vor Ort abmelden:
- gültige Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Pass sowie ihren eigenen Personalausweis oder Pass im Original vorlegen.
Reichen Sie folgende Unterlagen ein, wenn Sie sich schriftlich in Papierform per Post abmelden:
- Abmeldeformular
- Kopie der gültigen Personalausweise oder Pässe aller abzumeldenden Personen ab 16 Jahren
Zu Beachten
Als Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber können Sie Personen, die nicht mehr in Ihrer Wohnung leben von der zuständigen Stelle von Amts wegen abmelden lassen. Die zuständige Stelle prüft vor der Abmeldung die tatsächlichen Wohnverhältnisse.
Die Abmeldung von Verstorbenen wird durch das Standesamt veranlasst.
Wenn Sie Ihre Hamburger Nebenwohnung abmelden, müssen Sie diese auch von der Zweitwohnungsteuer abmelden. Ein Hamburger Nebenwohnsitz kann auch am Hauptwohnsitz abgemeldet werden. Ein auswärtiger Nebenwohnsitz kann in Hamburg abgemeldet werden, sofern die Hauptwohnung in Hamburg gemeldet ist.
Eine Person, die nicht in Hamburg gemeldet ist, kann eine Meldebescheinigung mit Auszugsdatum aus der Hamburger Wohnung erhalten. Kosten: 14 Euro.
Die amtliche Meldebestätigung enthält folgende Angaben:
- Familienname, Vornamen, gegebenenfalls Künstlername oder Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Einzugs- oder Auszugsdatum
- Datum der Anmeldung oder Abmeldung
- Hinweis, ob es sich um eine alleinige Wohnung, eine Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt
Fristen
- Sie können Ihre Wohnung frühestens 7 Tage vor Ihrem Auszug abmelden.
- Sie müssen Ihre Wohnung spätestens 2 Wochen nach Ihrem Auszug abmelden.