Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnng in Deutschland beziehen oder länger als 1 Jahr nicht in Deutschland wohnen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde abmelden.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen Sie von der Person abgemeldet werden, aus deren Wohnung Sie ausziehen.
Ab dem 16. Lebensjahr können Sie sich ohne Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten abmelden.
Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung über Ihre Wohnungsabmeldung.