Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Auszug
Abmeldung einer auswärtigen Neben-/Zweitwohnung:
Abmeldung einer Hamburger Neben-/Zweitwohnung:
Die Abmeldung des Wohnsitzes können Sie persönlich oder schriftlich im Hamburger Service vornehmen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.
ca. 5 Minuten
Keine
Bundesmeldegesetz (BMG)
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Letzte Aktualisierung: 13.10.2024