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Nebenwohnung abmelden

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Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Auszug

Benötigte Unterlagen

  • Persönlich:
    • Abmeldeformular (auch vor Ort)
    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
  • Schriftlich:
    • Abmeldeformular
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • ACHTUNG: Eine Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug  erfolgen.
  • Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen.
  • Die bei der schriftlichen Abmeldung benötigten Daten können dem Abmeldeformular entnommen werden. 
  • Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam, daher wird um Übersendung der Abmeldung per Briefpost gebeten.
  • Sie können  sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Personalausweise der abzumeldenden Person sowie der bevollmächtigten Person sind im Original vorzulegen.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann man sich ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.

Abmeldung einer auswärtigen Neben-/Zweitwohnung:

  • Wenn Hamburg Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz werden soll oder bereits ist, muss die auswärtige Zweitwohnung abgemeldet werden. Dies können Sie im Hamburg Service schriftlich oder persönlich oder in dem Einwohnermeldeamt des Nebenwohnsitzes tun.

Abmeldung einer Hamburger Neben-/Zweitwohnung:

  • Sie können Ihren Hamburger Nebenwohnsitz in einem der Hamburger Kundenzentren, sowie beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes abmelden.
  • Ehemalige Bewohner  können vom Wohnungsgeber in jedem Hamburger Einwohner-Kundenzentrum PERSÖNLICH abgemeldet werden. Weitere telefonische Auskünfte erteilt hierzu das jeweilige Einwohner-Kundenzentrum.
  • Bei Aufgabe der Nebenwohnung, oder der Ummeldung dieser innerhalb Hamburgs, beachten Sie bitte die Dienstleistung zur Zweitwohnungssteuer (siehe unter Links).

Fristen


  •  Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden.

  • Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen. 

  • Im Melderegister wird das tatsächliche Auszugsdatum eingetragen.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung des Wohnsitzes können Sie persönlich oder schriftlich im Hamburger Service vornehmen.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. 
Die Personalausweise der abzumeldenden Person(en), sowie der ggf. bevollmächtigten Person, sind im Original vorzulegen.

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

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Letzte Aktualisierung: 04.12.2024