Voraussetzungen
Sie sind innerhalb Hamburgs umgezogen.
Benötigte Unterlagen
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz) sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Ihre eID-Karte oder
- Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
- Kinder (bis zum 18. Geburtstag): wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich –
- Nachweis über Ihren Umzug und Ihre neue Adresse
- Kaufvertrag oder Grundbuchauszug (bei Einzug in Wohneigentum)
- Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Daten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
- gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden
- gegebenenfalls KFZ-Schein
Zu Beachten
Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten.
Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.
Ab dem 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.
Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie Ihre Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein) ebenfalls ändern lassen.
Fristen
Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug um.