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Umzug innerhalb Hamburgs melden

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Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie sich ummelden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Sie müssen Ihre neue Anschrift in Ihren amtlichen Dokumenten ändern lassen. Dies betrifft gegebenenfalls

  • Ihren Personalausweis,
  • Ihre eID-Karte oder
  • Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.

Die Daten auf dem Chip Ihres Dokuments werden von der zuständigen Stelle geändert.

Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Wenn Sie sich ummelden, wird Ihre bisherige Wohnung von der zuständigen Stelle abgemeldet oder als Nebenwohnung beibehalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind innerhalb Hamburgs umgezogen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz) sowie gegebenenfalls zusätzlich
    • Ihre eID-Karte oder
    • Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
  • Kinder (bis zum 18. Geburtstag): wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde; persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich –
  • Nachweis über Ihren Umzug und Ihre neue Adresse
    • Kaufvertrag oder Grundbuchauszug (bei Einzug in Wohneigentum)
    • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Daten:
      • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
      • Einzugsdatum,
      • Anschrift der Wohnung sowie
      • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
  • gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden
  • gegebenenfalls KFZ-Schein

Zu Beachten

Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten. 

Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts. 

Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.

Ab dem 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.

Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie Ihre Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein) ebenfalls ändern lassen.

Fristen

Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug um.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. 
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz um.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.

Sie können sich online ummelden:

  • Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte.
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie registrieren sich für die Nutzung.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten ein.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Sie erhalten gegebenenfalls Adressaufkleber, die Sie über die alte Adresse in Ihren Personalausweis kleben. 
  • Befindet sich in einem Dokument ein Chip, wird die Adresse darauf geändert.
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Dauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 6 bis 8 Minuten.

Gebühren

Es fallen Kosten in Höhe von 13,00 EUR pro Person oder Familienverband mit den selben Umzugsdaten an.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Bei einer Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Kfz-Schein) innerhalb von 14 Tagen nach der Ummeldung fallen Kosten in Höhe von 11,40 Euro an.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

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Letzte Aktualisierung: 07.12.2024