Hamburg.deHamburg ServiceNachweis einer beruflichen Tätigkeit in der...Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt - Ausstellung

  •  
  •  

Beschreibung der Leistung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt einen Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt. Dieser Nachweis wird in Kurzform Seeleute-Ausweis genannt und ist 10 Jahre gültig.  

  • Der Ausweis ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter der Bundesflagge. Er wird auf Antrag ausgestellt.
  • Er dient lediglich als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
  • Sie müssen Ihre berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt mit einer Bescheinigung des BSH oder mit einem Nachweis über eine Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied auf einem Kauffahrteischiff, das die Bundesflagge führt, belegen.
  • Die bisherigen Seefahrtbücher werden bis zum 31. Mai 2019 dem Seeleute-Ausweis im Rahmen einer Übergangsregelung gleichgestellt und können in dieser Funktion entsprechend weiter verwendet werden.

 

Informationen

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Ausweis für Seeleute Bescheinigung für Seeleute Seeleute-Bescheinigung Nachweis für Seeleute Seeleute-Nachweis Seeleute-Ausweis Seefahrtsbuch Deutsches Seefahrtsbuch, Dienstbescheinigung

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024