Beschreibung der Leistung
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Der Seeleute-Ausweis dient Ihnen als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis. Die Nutzung des Seeleute-Ausweises ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.
Das bis zum 31.05.2019 genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern wurde abgeschafft. Seefahrtzeiten können Sie mit Dienstbescheinigungen dokumentieren.
Der Seeleute-Ausweis ist 10 Jahre lang gültig.
Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen
12,50 EUR - 37,50 EUR
Widerspruch
§ 62 Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/see-bv/__62.html
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/see-bv/__3.html
Suchwörter: Ausweis für Seeleute Bescheinigung für Seeleute Seeleute-Bescheinigung Nachweis für Seeleute Seeleute-Nachweis Seeleute-Ausweis Seefahrtsbuch Deutsches Seefahrtsbuch, Dienstbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 14.10.2026