Beschreibung der Leistung
Müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung ersetzt werden, können die Ersatzdokumente erst dann ausgestellt werden, wenn das Verfahren zum Ausstellen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Aufbieten der Zulassungsbescheinigungen) abgeschlossen ist.
Im Nachweis des Verlusts (Diebstahlsanzeige, Versicherung an Eides Statt) kann der Verlust beider Dokumente zusammengefasst werden.
Im Übrigen sind die Dienstleistungen:
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Ersatz wegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
zu berücksichtigen.