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Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I, Ersatz wegen Verlust beider Bescheinigungen

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Beschreibung der Leistung

Müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung ersetzt werden, können die Ersatzdokumente erst dann ausgestellt werden, wenn das Verfahren zum Ausstellen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Aufbieten der Zulassungsbescheinigungen) abgeschlossen ist.

Im Nachweis des Verlusts (Diebstahlsanzeige, Versicherung an Eides Statt) kann der Verlust beider Dokumente zusammengefasst werden.

Im Übrigen sind die Dienstleistungen:

  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Ersatz wegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

zu berücksichtigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Siehe jeweilige Dienstleistung, diese sind auch in der Leistungsbeschreibung genannt.

Benötigte Unterlagen

Siehe jeweilige Dienstleistung, diese sind auch in der Leistungsbeschreibung genannt.

Zu Beachten

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Bitte buchen Sie je einen separaten Termin für die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie für die Zulassungsbescheinigung Teil II. Planen Sie zwischen den Terminen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten ein.

Gehen Sie für beide Termine wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Verlust von Fahrzeugpapieren.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigungen, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zu den Terminen mit.

Fristen

Siehe jeweilige Dienstleistung, diese sind auch in der Leistungsbeschreibung genannt.

Dauer

4 Wochen ab Einleitung der Aufbietung

Gebühren

Siehe jeweilige Dienstleistung, diese sind auch in der Leistungsbeschreibung genannt.

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024