Beschreibung der Leistung
Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung muss die praktische Prüfung abgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist um den Zeitraum der Dauer einer beispielsweisen nachgewiesenen Erkrankung, jedoch maximal bis zu drei Monaten verlängert werden.
Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.