Voraussetzungen
- Ihr Kind hat eine Behinderung oder ist von einer Behinderung bedroht.
- Ihr Kind hat den 3. Geburtstag bereits gefeiert.
- Ihr Kind ist noch nicht eingeschult
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)
Bei Neuantrag zusätzlich:
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Gutachten vom Jugendpsychiatrischen Dienst oder vom Beratungszentrum Nord
- Bedarfsnachweis (nur bei mehr als 6-stündiger Betreuung und wenn der Bedarf nicht im Gutachten aufgenommen wird)
Bei Folgeantrag zusätzlich:
- Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita
- wenn möglich ein Entwicklungsbericht der Kita
Bei Änderungen an einem laufenden Fall zusätzlich
- bei Kita-Wechsel: Kündigungsbestätigung der Kita
- bei Änderung des Betreuungsbedarfs (bei mehr als 6 Stunden täglich aufwärts): Bedarfsnachweise
Zu Beachten
Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
- Nachname des Kindes
- Vorname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Komplette Meldeadresse des Kindes
Fristen
Sie können die Frühförderung frühestens ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung beantragen. Die Frühförderung kann Ihnen frühestens ab Antragseingang bei der zuständige Stelle genehmigt werden.
Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der zuständigen Stelle einreichen. Ein Folgeantrag kann maximal bis zum Ersten des Antragsmonats rückbewilligt werden.
Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr.