Frühförderung beantragen

Wenn Ihr Kind in einer Kindertagesstätte in einer Sonder- oder Integrationsgruppe betreut werden soll, erhalten Sie hier weitere Informationen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Sie Frühförderung (Eingliederungshilfe) beantragen. Ihr Kind kann dann in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen einer Kindertageseinrichtung betreut werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat eine Behinderung oder ist von einer Behinderung bedroht.
  • Ihr Kind ist 3 Jahre oder älter.
  • Ihr Kind ist noch nicht eingeschult

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)

Bei Neuantrag zusätzlich:

  • Kopie der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Gutachten vom Jugendpsychiatrischen Dienst oder vom Beratungszentrum Nord
  • Bedarfsnachweis (nur bei mehr als 6-stündiger Betreuung und wenn der Bedarf nicht im Gutachten aufgenommen wird)

Bei Folgeantrag zusätzlich:

  • Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita
  • wenn möglich ein Entwicklungsbericht der Kita

Bei Änderungen an einem laufenden Fall zusätzlich

  • bei Kita-Wechsel: Kündigungsbestätigung der Kita
  • bei Änderung des Betreuungsbedarfs (bei mehr als 6 Stunden täglich aufwärts): Bedarfsnachweise

Zu Beachten

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Fristen

Sie können die Frühförderung frühestens ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung beantragen. Die Frühförderung kann Ihnen frühestens ab Antragseingang bei der zuständige Stelle genehmigt werden.

Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der zuständigen Stelle einreichen. Ein Folgeantrag kann maximal bis zum Ersten des Antragsmonats rückbewilligt werden.

Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antragsvordruck vollständig aus und reichen ihn zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Anträge können Sie persönlich beim zuständigen SDZ (Soziales Dienstleitungszentrum) abgeben. In diesem Fall erhalten Sie eine Antragsbestätigung.
    • Sie können Ihren Antrag in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung abgeben.
    • Sie können Ihren Antrag per Post, Fax oder E-Mail versenden. Ein Versand per E-Mail ist nur möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen mit der Originalunterschrift eingescannt wurden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen dauern.

Gebühren

Die Betreuung bis zu sechs Stunden täglich ist beitragsfrei. Bei einer Betreuung von mehr als sechs Stunden täglich beträgt der Eigenanteil 11,00 EUR monatlich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie die Meldeadresse des Kindes ein

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Suchwörter: Kita, Frühförderung (Eingliederungshilfe) Integrationsplatz

Letzte Aktualisierung: 13.12.2025