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Kindertagesbetreuung (Kita), Gebühren

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Beschreibung der Leistung

Die Gebühren zur Kindertagesbetreuung werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab.
Die Beitragstabellen, der Kita Beitragsrechner sowie der Antrag auf Senkung der Gebühr sind im Internet hinterlegt (siehe Links).

Seit 1.8.2014 ist die fünfstündige Grundbetreuung in der Kita (und in der Kindertagespflege) für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. Bei darüber hinausgehenden Betreuungszeiten reduzieren sich die Elternbeiträge entsprechend.
Wenn bereits ein aktueller Kita-Gutschein vorliegt, brauchen Eltern nichts zu veranlassen. Die geänderten Beiträge werden von den Bezirksämtern automatisch angewendet, es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Betreuungswunsch über 5 Std.
  • Kopie der Personalausweise/Reisepässe der mit dem Kind zusammen gemeldeten Sorgeberechtigten
  •  Einkommensnachweise (nur bei Betreuungswunsch über 5 Std.) (siehe Link) Bei mehr als 5-stündiger Betreuung täglich oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich Nachweise aus denen die tägliche Arbeitszeit bzw. Kurszeit (von/bis) hervorgeht, bspw.:
    • Kopie des Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags oder
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsaufnahme (nur wenn die tägliche Arbeitszeit nicht aus dem Arbeits-/Ausbildungsvertrag hervorgeht oder bei Arbeitsaufnahme nach Elternzeit, da der alte Arbeitsvertrag nicht das Datum der Arbeitsaufnahme enthält) oder
    • Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder * Nachweis über Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita.

Zu Beachten

Wenn den Eltern der Eigenanteil nicht zumutbar erscheint, kann ein Antrag auf Senkung des Familieneigenanteils gestellt werden (siehe Link Formular: Antrag auf Härtefallregelung).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Gebühren

keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Kita Gebühren

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024