Voraussetzungen
- Sie sind sorgeberechtigt
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt und sind dort mit Hauptwohnsitz angemeldet
- Ihr Kind hat das 1. Lebensjahr bereits vollendet
- Ihr Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet
- Ihr Kind ist noch nicht eingeschult und besucht keine Vorschule oder Ihr Kind ist bereits eingeschult und nimmt keine Ganztagesbetreuung in Anspruch
Wenn Sie eine Betreuungszeit von über 25 Stunden pro Woche beantragen möchten, muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Gegebenheiten gelten:
- Sie sind berufstätigt oder absolvieren eine berufliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung
- Sie beziehen Hartz IV
- Sie sind nach Deutschland eingewandert und besuchen einen Deutsch-Sprachkurs oder einen Integrationskurs
- Es liegen andere sozial bedingte oder pädagogische Bedarfe vor, die eine Betreuung notwendig machen
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag (Online oder in Papierform)
- Kopie der Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) des sorgeberechtigten Elternteils beziehungsweise der sorgeberechtigten Elternteile, der oder die mit dem Kind an einer gemeinsamen Wohnadresse mit Hauptsitz gemeldet sind.
- gegebenenfalls: Bedarfsnachweis des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
Bei Beantragung einer Betreuung von über 25 Stunden wöchentlich oder bei Betreuungsbedarf vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich:
- Bedarfsnachweis (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis des Umfangs Ihrer Arbeitstätigkeit)
Bei Beantragung einer Betreuung von über 30 Stunden wöchentlich zusätzlich:
- ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Beantragung in Papierform)
- Einkommensnachweise
Zu Beachten
Die Betreuung wird in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt.
Wenn Ihr Kind bereits in Betreuung ist, die Bewilligungszeit bald endet, und Sie die Betreuung weiter in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Folgeantrag stellen.
Fristen
Aufgrund der Bearbeitungszeit ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Erst- beziehungsweise Neuantrag möglichst frühzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Die Betreuung kann frühestens rückwirkend ab Antragseingang bei der zuständigen Stelle bewilligt werden.
Änderungen an Ihren gemachten Angaben müssen Sie umgehend mitteilen.
Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Eine Verlängerung kann höchstens bis zum 1. des entsprechenden Antragsmonats rückwirkend gewährt werden.