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Kindertagespflege, Gebühren

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Beschreibung der Leistung

Die Gebühren zur Kindertagespflege werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab.
Die Beitragstabellen, der Kita Beitragsrechner sowie der Antrag auf Senkung der Gebühr sind im Internet hinterlegt (siehe Links).

Seit 1.8.2014 ist die fünfstündige Grundbetreuung in der Kita (und in der Kindertagespflege) für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. Bei darüber hinausgehenden Betreuungszeiten reduzieren sich die Elternbeiträge entsprechend.
Wenn bereits eine aktuelle Kindertagespflege-Bewilligung vorliegt, brauchen Eltern nichts zu veranlassen. Die geänderten Beiträge werden von den Bezirksämtern automatisch angewendet, es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

 

Informationen

Zu Beachten

Wenn den Eltern der Eigenanteil nicht zumutbar erscheint, kann ein Antrag auf Senkung des Familieneigenanteils gestellt werden (siehe Link Formular: Antrag auf Härtefallregelung).

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:

  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024