Beschreibung der Leistung
Seit dem 01. März 1995 ist die Kleinfahrzeugkennzeichnung für Wasserfahrzeuge aller Art auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen anderen genügen Heimathafen und Schiffsname als Kennzeichnung.
Es gibt amtliche Kennzeichen von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern und amtlich anerkannte Kennzeichen von den Verbänden (DSV, DMYV und ADAC). An den Dienstorten des WSA Elbe-Nordsee erhalten Sie ausschließlich amtliche Kennzeichen. Diese sind unbegrenzt gültig.