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Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg

Registrierung von Sportbooten

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Für Ihre kleinen Wasserfahrzeuge benötigen Sie für die Binnenschifffahrtsstraßen eine Kennzeichnung. 

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Beschreibung der Leistung

Seit dem 01. März 1995 ist die Kleinfahrzeugkennzeichnung für Wasserfahrzeuge aller Art auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben. Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Bei allen anderen genügen Heimathafen und Schiffsname als Kennzeichnung. 
Es gibt amtliche Kennzeichen von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern und amtlich anerkannte Kennzeichen von den Verbänden (DSV, DMYV und ADAC). An den Dienstorten des WSA Elbe-Nordsee erhalten Sie ausschließlich amtliche Kennzeichen. Diese sind unbegrenzt gültig.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Nach Vorlage nachstehender Unterlagen wird der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen sofort ausgehändigt:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Vorlage des Eigentumsnachweises (Kaufvertrag, Rechnung) 
  • Ersatzweise kann eine Eigentumserklärung ausgefüllt werden.
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Für die Ummeldung bzw. Eigentumsänderung eines gültigen Kennzeichens wird zusätzlich der Original-Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen benötigt. Nur dann ist eine Ummeldung und die Beibehaltung des Kennzeichens möglich.
  • Bei einem Eigenbau sind für die Anmeldung Fotos oder Konstruktionspläne vorzulegen.

Zu Beachten

Um unnötige Aufwendungen zu vermeiden, muss der Antrag vom Antragsteller persönlich oder von einer von ihm bevollmächtigten Person abgegeben werden.

Der Ausweis ist personenbezogen und darf nicht an den Käufer weitergegeben werden. Sollten Sie Ihr Sportboot verkaufen, wird um formlose Rücksendung des Originalausweises gebeten, damit  das Sportboot abgemeldet werden kann. Bei Verlust des Ausweises muss dies schriftlich angezeigt werden.


Weitere Informationen, siehe Rubrik "Links".

Verfahrensablauf

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen sowie eine Änderung kann persönlich oder postalisch beim WSA Elbe-Nordsee erfolgen.

  • Antragstellung persönlich: Entrichtung der entsprechenden Gebühr in bar 
  • Antragstellung digital: Bitte per E-Mail oder telefonisch die Antragsunterlagen und Überweisungsdaten erfragen.

Dauer

Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen sofort ausgehändigt.

Gebühren

Kosten gem. Binnenschifffahrtskostenverordnung:


  • Zuteilung des amtlichen Kennzeichens, Ausstellung des Ausweises: 29,70 €

  • Änderung der Eigentumsverhältnisse, Ausstellung des Ausweises: 14,85 €

  • Eintragung einer Änderung (Name, Anschrift, techn. Angaben): 14,85 € 

  • Ersatzausfertigung des Ausweises (bei Verlust): 14,85 € 

  • Zuteilung eines Wechselkennzeichens (nur für Bootsfirmen): 29,70 €

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024