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Informationen zu Bußgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten

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Wenn Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden. 

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Beschreibung der Leistung

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld im Straßenverkehr ist eine Geldstrafe, die Sie zahlen müssen, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie zu schnell fahren, falsch parken oder eine rote Ampel überfahren. Die zuständige Stelle stellt den Verstoß fest und schickt Ihnen dann einen schriftlichen Bescheid, in dem steht, wie viel Geld Sie bezahlen müssen. 

Ein Verwarnungsgeld ist eine kleinere Geldstrafe, die Ihnen auferlegt wird, wenn Sie eine Verkehrsregel nur leicht verletzen. Es wird oft für geringfügige Verstöße verwendet.

Im Unterschied zu einem Bußgeld, das für schwerwiegendere Verstöße verhängt wird, ist das Verwarnungsgeld in der Regel niedriger. Wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen, wird der Fall oft abgeschlossen. Wenn Sie nicht zahlen, kann das Verfahren in ein Bußgeldverfahren übergehen, und es kann ein höheres Bußgeld festgesetzt werden.

Die Regeln für Verwarnungs- und Bußgelder stehen im Tatbestandskatalog, der für ganz Deutschland gilt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben gegen eine oder mehrere Verkehrsregeln verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist nicht persönlich erreichbar. Sie können sich per Online-Anhörung oder schriftlich per Email, Fax und Briefpost äußern.

Zahlungsinformationen finden Sie auf den Bußgeldbescheiden. Dort befindet sich auch (außer auf EU-Informationsschreiben) ein Girocode (QR-Code). Hierüber sind alle Zahlungsdaten abrufbar.

Von der Bußgeldstelle in Hamburg werden Führerscheine nur dann angenommen, wenn das Fahrverbot auch von einer Hamburger Behörde verhängt wurde. Sie können den Führerschein dann per Post abgeben oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten mit Angabe des Aktenzeichen. Das Fahrverbot beginnt mit Eingang bei der Bußgeldstelle. Die Führerscheine werden rechtzeitig vor Ablauf der Frist postalisch an Sie zurück übersandt.

Sie können weitere Informationen auch auf der Homepage der Bußgeldstelle bekommen.

Fristen

Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Weitere Zahlungsfristen variieren im Einzelfall.



Sie können innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheids ein Rechtsmittel einlegen.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist abhängig von der Schwere der begangenen beziehungsweise Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit.

  • Ein Verkehrsverstoß wird von der Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle festgestellt.
  • Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) wird ein Verwarnungsgeld verhängt. Dies wird durch eine Verwarnung ausgesprochen, die Ihnen zugeschickt wird oder vor Ort übergeben wird. Die Verwarnung enthält die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb einer bestimmten Frist.
  • Wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, wird der Fall in der Regel abgeschlossen. 
  • Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Verstößen, für die kein Verwarnungsgeld vorgesehen ist (ab 60 Euro), wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
  • Ein Bußgeldbescheid wird erstellt und Ihnen zugeschickt. Dieser enthält die Details des Verstoßes und die Höhe des Bußgeldes.
  • Im Bußgeldbescheid wird eine Frist gesetzt, bis zu der Sie das Bußgeld bezahlen müssen.
  • Wenn Sie das Bußgeld bezahlen, wird der Fall abgeschlossen.    
  • Wenn Sie einen Rechtsbehelf erheben, wird der Fall möglicherweise vor Gericht weiterverhandelt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall.

Gebühren

Wird nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog ermittelt. 

 

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html

§ 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html

 

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024