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Bußgeldstelle - Verkehrsordnungswidrigkeiten - weiterführende Informationen

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Bußgeld, Verkehr
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Beschreibung der Leistung

Die Art der Verstöße und die Regelsätze  für das Verwarnungsgeld und das Bußgeld gibt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog vor. Bei der Abwicklung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zwischen der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (vorwiegend durch die Polizei) und deren Ahndung durch die Bußgeldstelle zu unterscheiden.

Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet (siehe "Auskunft über Verwarnungsgeldbescheinigungen").  Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Wird bei  Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen das Verfahren nicht eingestellt, folgt ebenfalls ein Bußgeldbescheid.

Bei Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro erfolgt die Einleitung schriftlich durch Anhörung des Betroffenen (soweit nicht vor Ort von der Polizei angehört wurde) und die Ahndung durch Erlass eines Bußgeldbescheides.   Es empfiehlt sich, unbedingt die Hinweise auf der Rückseite aufmerksam zu lesen. Ein Bußgeldbescheid ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.  

Rechtsmittel müssen via Fax, De-Mail oder Briefpost eingelegt werden.

In Hamburg ist das Amt für Migration, Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr, der Behörde für Inneres und Sport zuständige Dienststelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Angezeigte Ordnungswidrigkeit im Hamburger Straßenverkehr. Ein Bußgeldbescheid ergeht ab 55,- Euro Bußgeldhöhe.

Benötigte Unterlagen

Bei Abgabe des Führerscheins:

Bußgeldbescheid,  Führerschein, bzw. Adressanschrift.

Zu Beachten

Zahlungen
Zahlungen bitte an die Kasse.Hamburg,
!Bitte beachten Sie, dass die Bußgeldstelle ZWEI Konten verwendet!
Präfix: 9750 + Az.
IBAN: DE70 2 000 000 000 20001585, BIC: MARKDEF1200
Präfix: 9769 + Az.
IBAN: DE87 2000 0000 0020 0015 70, BIC: MARKDEF1200
Wichtiger Hinweis: Bei Überweisungen bitte das Aktenzeichen nicht vergessen!

Es gibt auf den Schreiben mit Forderungen (außer EU-Informationsschreiben) einen Girocode (QR-Code). Hier sind alle Zahlungsdaten über die entsprechenden Apps automatisch abrufbar.

Abgabe Führerschein
Führerscheine werden nur bei Fahrverboten der Bußgeldstelle Hamburg entgegengenommen.
Abgabe ist postalisch möglich oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten mit Angabe des Aktenzeichen.
Beginn des Fahrverbots mit Eingang bei der Bußgeldstelle. Keine Annahme von Führerscheinen, wenn das Fahrverbot nicht von der Bußgeldstelle Hamburg ist.

Die Führerscheine werden rechtzeitig vor Ablauf der Frist postalisch den Betroffenen zurück übersandt.

Kontakt
Die Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist nicht persönlich erreichbar.
Es wird auf die Online-Anhörung (siehe Anschreiben), Email, Fax und Briefpost verwiesen. 
Auch auf der Internetseite sind viele Informationen zu finden. 
Bußgeldstelle Hamburg - hamburg.de

Fristen

Die Zahlungsfrist für die Verwarnung beträgt eine Woche nach Zugang. Bei Abgabe einer Stellungnahme oder Einwendungen folgt ggfs. ein Bußgeldbescheid. Dieser ist keine Mahnung, sondern ein rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Die Rechtsmittelfrist ist zwingend zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist abhängig von der Schwere der begangenen bzw. vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit. Ab 55,-  Euro Bußgeld wird von der Behörde ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt. Eine Verwarnung als Angebot ist in diesen Fällen nicht möglich.

Dauer

Abhängig vom Fall.

Gebühren

Wird nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog ermittelt.

 

Rechtsbehelf

Grundsätzlich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. (§ 67 OWiG) 

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 49 Straßenverkehrsordnung

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Letzte Aktualisierung: 14.09.2024