Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Berufsanerkennung Ingenieur

Sie erhalten hier weitergehende Informationen zur Berufsanerkennung

Beschreibung der Leistung

Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und der Beratenden Ingenieure ist die

Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirken bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten des Ingenieurwesens. Dazu gehört auch die Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure müssen nach einem Ingenieurstudium mindestens drei Jahre Berufserfahrung erworben haben und ihre Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich ausüben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ist der Beruf der/s Ingenieurs/in in einem EU-Mitgliedsstaat als Herkunftsstaat reglementiert, muss grundsätzlich neben einem gleichwertigem Studium eine dreijährige Berufspraxis nach Abschluss des Studiums nachgewiesen werden. Ein gleichwertiger Abschluss liegt vor, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss bestehen. Erforderlich ist, dass die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs im Herkunftsland gegeben ist.

Ist der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert, muss nachgewiesen werden, dass der Beruf vollzeitlich zwei Jahre (ab 2016 ein Jahr) lang in den vorhergehenden zehn Jahren ausgeübt wurde und eines oder mehrerer Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise existieren.

Entsprechendes gilt für Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung Ausbildungsnachweise nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft eine Gleichstellung ergibt.

In jedem Fall muss zusätzlich zur Berufsbezeichnung 'Ingenieur/in' für die Verwendung der Berufsbezeichnungen 'Beratende Ingenieurin bzw. Beratender Ingenieur in Hamburg die Berufstätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
  • Nötigenfalls Nachweise der dreijährigen Berufserfahrung
  • sonstige Befähigungsnachweise (z.B. zu beruflichen Weiterbildungen)
  • Nachweise über praktische Arbeiten, z.B. Pläne etc.
  • Nötigenfalls Nachweis der Berechtigung, den Beruf im Herkunftsland auszuüben.

http://www.hikb.de/service/merkblaetter

Zu Beachten

Fristen

Bitte erfragen Sie etwaige Fristen bei der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau.

Verfahrensablauf

Bitte erfragen Sie den Verfahrensablauf zur Berufsanerkennung bei der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau.

Dauer

Dauer des Verfahrens: Höchstens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Gebühren

256 Euro

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen,

Gebühren- und Auslagenordnung der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau: http://www.hikb.de/service/gesetze

Adresse und Kontakt

Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Mo 9-15, Di-Do 9-14, Fr 9-13 Uhr

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Suchwörter: Ingenieurin Ingenieur

Letzte Aktualisierung: 04.09.2026