Beschreibung der Leistung
Bei Fachtierärztinnen und Fachtierärzten handelt es sich nicht um eigenständige Berufe. Die jeweiligen Titel stellen Zusatzbezeichnungen dar, die an Tierärztinnen und Tierärzte (reglementierter Beruf) aufgrund einer gesonderten fachlichen Weiterbildung verliehen werden. Insofern ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation gerade keine zwingende Bedingung für die Aufnahme der Tätigkeit. In Hamburg sind die folgenden Bezeichnungen anerkennungsfähig:
- Theoretische Veterinärmedizin,
- Tierhaltung und Tiervermehrung,
- Lebensmittel tierischer Herkunft,
- Klinische Veterinärmedizin,
- Methodisch-technische Veterinärmedizin,
- Ökologie,
- Öffentliches Veterinärwesen