Beschreibung der Leistung
Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss, die in Hamburg die geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieurin/ Ingenieur“ führen möchten, benötigen gemäß § 2 Abs. 1 Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen (HmbIngG) eine Genehmigung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Hierbei handelt es sich um ein gebührenpflichtiges Genehmigungsverfahren, für das Gebühren in Höhe von 150 bis 250 Euro erhoben werden. Rechtlich erforderlich ist die Genehmigung nur, wenn Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen oder sich als bauvorlageberechtigte Ingenieurin/ bauvorlagenberechtigter Ingenieur oder als beratende Ingenieurin/ beratender Ingenieur in die Listen der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau eintragen zu lassen.
Genehmigungsfrei ist dagegen der reine Zugang zu einem Ingenieurberuf bzw. die Ausübung eines Ingenieurberufs als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer; d.h. Sie dürfen sich mit einem ausländischen Ingenieurabschluss ohne vorheriges Anerkennungsverfahren auf dem Hamburger Arbeitsmarkt bewerben.