Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Lebensmittelchemie Allgemeine Information

Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses in der Lebensmittelchemie können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Um in Deutschland als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen, um die Berufserlaubnis zu erhalten.



Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.



Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Sie wollen in Deutschland als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker arbeiten.
  • Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland
  • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
  • Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
  • Gegebenenfalls zusätzlich: Erteilter Bescheid eines anderen Landes
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens Level B2
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
  • Absichtserklärung, dass der Beruf der Lebensmittelchemikerin oder des Lebensmittelchemikers zukünftig in Hamburg ausgeübt werden soll

Sie müssen die Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Liegen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor, müssen Sie zusätzlich eine Übersetzung vorlegen.

Zu Beachten

Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".

Fristen

Für die Antragstellung: Keine



Im Falle des Nichtbestehens einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung müssen Sie diese innerhalb eines Jahres wiederholen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen Ihre Unterlagen zusammen, und reichen sie mit dem Antrag in der erforderlichen Form beim einheitlichen Ansprechpartner ein.
  • Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weiter.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation
  • Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung ein.
  • Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Dauer

Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

125,00 - 260,00 EUR

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Lebensmittelchemiker-Gesetz (LMChemG HA)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemGHA2015rahmen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-LMChemAPOHA2015rahmen

Adresse und Kontakt

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

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Suchwörter: Lebensmittelchemikerin / Lebensmittelchemiker

Letzte Aktualisierung: 03.09.2026