Voraussetzungen
Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.
Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:
- Sie wollen in Deutschland als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker arbeiten.
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
- Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- Gegebenenfalls zusätzlich: Erteilter Bescheid eines anderen Landes
- Ärztliche Bescheinigung
- Lebenslauf
- Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens Level B2
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0
- Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- Absichtserklärung, dass der Beruf der Lebensmittelchemikerin oder des Lebensmittelchemikers zukünftig in Hamburg ausgeübt werden soll
Sie müssen die Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Liegen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor, müssen Sie zusätzlich eine Übersetzung vorlegen.
Zu Beachten
Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
Fristen
Für die Antragstellung: Keine
Im Falle des Nichtbestehens einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung müssen Sie diese innerhalb eines Jahres wiederholen.