Voraussetzungen
Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.
Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:
- Sie wollen in Deutschland im Bereich der Psychotherapie arbeiten.
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift, inklusive einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang
- Geburtsurkunde
- Identitätsnachweis (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0, das zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf
- Ärztliche Bescheinigung
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Psychotherapeutenberufs im Heimatland, ausgestellt von den dort zuständigen Behörden (zum Beispiel Diplom)
- Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester), welcher die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen - Abschlussprüfung zu entnehmen sind
- Nachweis über allgemeine Deutschkenntnisse (bestandene Prüfung auf dem Niveau B2) und bestandene Fachsprachenprüfung auf dem Niveau GER – C2 oder Nachweis über Entbehrlichkeit (Muttersprache, Ausbildung auf Deutsch, 10 Jahre Deutsche Schulbildung)
- Stellennachweis oder Absichtserklärung
Sofern zutreffend:
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Berufszulassungsurkunden anderer Staaten
- Andere, bisher erteilte Berufserlaubnisse in der Bundesrepublik Deutschland.
- Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit
- Nachweise über Fachweiterbildungen
Amtliche Urkunden die außerhalb von Deutschland erstellt worden sind, müssen Sie durch eine Apostille oder Legalisation bestätigen lassen. Ausländische Bescheinigungen müssen Sie mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorlegen.
Zu Beachten
Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
In der Regel ist bei Ausbildung in sogenannten Drittländern ein Auskunftsersuchen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn erforderlich.
Fristen
Für die Antragstellung: Keine