Voraussetzungen
Damit Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie leben in geordneten finanziellen Verhältnissen.
- Sie sind nicht vorbestraft und dürfen öffentliche Ämter ausüben.
- Es sprechen keine gesundheitlichen Gründe gegen Ihre Berufsausübung.
- Sie haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden.
- Sie üben keine Tätigkeit aus, die mit dem Beruf als Steuerberaterin oder Steuerberater nicht vereinbar ist.
- Sie haben die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers.
Für die Kontaktaufnahme mit der Steuerberaterkammer Hamburg müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen.
Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Dies bedeutet, dass es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
Für die Bestellung zur Steuerberaterin oder Steuerberater:
- Antrag mit Passbild
- beglaubigte Abschrift über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- aktuelles Führungszeugnis der Belegart 0
Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation aus dem Ausland zusätzlich:
- Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift sowie einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang
- Geburtsurkunde
- Identitätsnachweis (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
- Ausbildungsnachweis(e)
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation aus dem Ausland
- Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing der zuständigen Behörde/n des Landes/der Länder, in dem/denen zuletzt Tätigkeiten als Steuerberaterin oder Steuerberater tätig waren
- Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse:
- bestandene Prüfung auf dem Niveau B2
- Nachweis über die bestandene Fachsprachenprüfung auf dem Niveau GER – C1
- alternativ: Nachweis über Entbehrlichkeit (Muttersprache, Ausbildung auf Deutsch, 10 Jahre Deutsche Schulbildung)
Bei Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (EU) zusätzlich:
- bisher erteilte Berufstätigkeiten
- Nachweis über die bisherigen Berufstätigkeiten
- Nachweis über Fachweiterbildung
- Berufszulassungsurkunde
- Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester), welche die tatsächlich gelehrten Fächer und Stunden sowie die Stunden der abgeleisteten praktischen Ausbildung und die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung zu entnehmen sind.
Legen Sie ausländische Bescheinigungen zusammen mit beglaubigten Übersetzungen von einer staatlich vereidigten Übersetzerin oder einem staatlich vereidigten Übersetzer vor. Für Ausbildungen außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz müssen die amtlichen Urkunden zusätzlich durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt werden.
Zu Beachten
Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.
Fristen
Keine