Beschreibung der Leistung
Die Berufsbezeichnung „Rettungssanitäter" oder "Rettungssanitäterin“ ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass Sie diesen Beruf nur mit einer staatlichen Erlaubnis ausüben dürfen. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Rettungssanitäter" oder "Rettungssanitäterin“ zu führen und in dem Beruf zu arbeiten.
Wenn Sie über einen ausländischen, vergleichbaren Abschluss verfügen und als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin in Deutschland tätig werden wollen, müssen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragen.