Beschreibung der Leistung
Sofern Sie im Ausland eine Ausbildung im Bereich Rettungsdienst und/oder Krankenbeförderung absolviert haben, können Sie eine Anerkennung als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter beantragen
Sofern Sie im Ausland eine Ausbildung im Bereich Rettungsdienst und/oder Krankenbeförderung absolviert haben, können Sie eine Anerkennung als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter beantragen
Die im Ausland erworbene rettungsdienstliche Ausbildung kann für die Tätigkeit als Rettungssanitäter/ Rettungssanitäterin anerkannt werden, wenn zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der Rettungssanitäterausbildung in Deutschlang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Wesentliche Unterschiede können durch die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs oder das Ablegen einer Eignungsprüfung im Inland ausgeglichen werden.
Im Übrigen: Siehe Merkblatt
Die Dauer der Bearbeitung kann einzelfallbezogen sehr unterschiedlich sein. Es werden die Fristen gemäß § 13 HmbBQFG berücksichtigt.
Die Gebühr ist abhängig vom Aufwand der Bearbeitung und beträgt derzeit zwischen ca. 45,00 EUR und im Einzelfall bis zu ca. 350,00 EUR. Wird der Antrag abgelehnt, fallen 3/4 der Gebühren an.
Sie erhalten einen Bescheid über die angefallenen Gebühren mit den Überweisungsdaten.
HmbRettSanAPO
Suchwörter: Rettungssanitäterin BQRL57, Rettungssanitäter
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025