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Behörde für Inneres und Sport -Feuerwehr-

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Rettungssanitäter

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Beschreibung der Leistung

Sofern Sie im Ausland eine Ausbildung im Bereich Rettungsdienst und/oder Krankenbeförderung absolviert haben, können Sie eine Anerkennung als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter beantragen

 

Informationen

Voraussetzungen

Die im Ausland erworbene rettungsdienstliche Ausbildung kann für die Tätigkeit als Rettungssanitäter/ Rettungssanitäterin anerkannt werden, wenn  zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der Rettungssanitäterausbildung in Deutschlang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Wesentliche Unterschiede können durch die Absolvierung eines Anpassungslehrgangs oder das Ablegen einer Eignungsprüfung im Inland ausgeglichen werden.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag gemäß Anlage einschließlich Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen
  • Tabellarischer Lebenslauf mit vollständigen Angaben über Schulbildung, Ausbildung(en) und beruflichen Werdegang. Bitte unterschreiben Sie den Lebenslauf.
  • Beglaubigte Kopie von Pass oder Personalausweis oder persönliche Vorlage des Originals bei der Feuerwehr
  • Meldebestätigung oder Stellennachweis oder Absichtserklärung, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll
  • Beglaubigte Kopie von Diplom und Prüfungszeugnis oder persönliche Vorlage der Originale
  • Nachweis der Schule/Ausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung
     Nachweis der theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer mit Stundenzahlen pro Fach
  • Nachweis der praktischen Ausbildung (klinische Praktika) in den Funktionsbereichen/Abteilungen (mit Stundenzahlen)
  • Nachweise zu Art und Umfang der Abschlussprüfung: mündliche, schriftliche und praktische Prüfungsfächer

Im Übrigen: Siehe Merkblatt

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung kann einzelfallbezogen sehr unterschiedlich sein. Es werden die Fristen gemäß § 13 HmbBQFG berücksichtigt.

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig vom Aufwand der Bearbeitung und beträgt derzeit zwischen ca. 45,00 EUR und im Einzelfall bis zu ca. 350,00 EUR. Wird der Antrag abgelehnt, fallen 3/4 der Gebühren an.

Zahlungsarten

  • Rechnung

Hinweise zur Zahlungsart

Sie erhalten einen Bescheid über die angefallenen Gebühren mit den Überweisungsdaten.

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Suchwörter: Rettungssanitäterin BQRL57, Rettungssanitäter

Letzte Aktualisierung: 21.01.2025